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Leasing bei EAR
#4
Warum die Versicherung eine Rolle beim Verkauf eines Leasingfahrzeuges spielen soll, ist mir nicht klar.
Ob eine doppelte BH oder EAR als Gewinnermittlung gewählt wird, auch nicht.
Alle außer der §5 EStG-Ermittlung (Rechnungslegungspflicht) sind steuerliche Gewinnermittlungen, d.h. der Aktivposten muss gebucht werden (=Verminderung der Leasingausgaben) gegen (Hilfs-)Forderungen, damit man die Werte später (bei Kauf als Erhöhung der AK, bei Rückgabe als zusätzliche Leasingausgaben) berücksichtigen kann.
Das es auch bei einer EAR in der E1a-Erklärung eine MWR geben kann, sieht sogar die Finanz so vor. M.E. macht das auch Sinn, weil die EAR nicht nur für die Finanz gilt, sondern auch für die Bank entscheidend ist. Hier könnte es sogar zu vermeidbaren Diskussionen kommen, wenn die Leasingausgaben nicht dem Vertrag entsprechend (=Höhe der Ausgaben) dargestellt sind.
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Leasing bei EAR - von KatRin - 11.09.2024, 12:38
RE: Leasing bei EAR - von Bague - 11.09.2024, 21:49
RE: Leasing bei EAR - von Christoph G. - 13.09.2024, 12:13
RE: Leasing bei EAR - von Bague - 14.09.2024, 11:04
RE: Leasing bei EAR - von Christoph G. - 15.09.2024, 15:05

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