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EuGH: Leistung von Teilzeitmehrarbeit muss wie Überstundenleistung von Vollbeschäftigten entlohnt werden
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EuGH: Leistung von Teilzeitmehrarbeit muss wie Überstundenleistung von Vollbeschäftigten entlohnt werden - von Wilhelm Kurzböck - 20.09.2024, 09:10

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