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Registrierkasse
#1
Kunde hat scheinbar vor einigen Jahren - noch unter der Vollmacht eines Steuerberaters -  eine Registrierkasse angemeldet und diese wurde nie verwendet. (es wurden auch nie ein Jahresbeleg geprüft; seit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung meiner Vollmacht nie Barzahlungen - nur Überweisungen auf das Girokonto)
Von Seiten des Finanzamt soll nun eine Niederschrift mit dem Sachverhalt erstellt werden. Darf man dies als Bilanzbuchhalter unterzeichnen oder soll dies eher der Kunde unterschreiben? 
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen und Informationen!
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Nachrichten in diesem Thema
Registrierkasse - von TamaraK - 20.09.2024, 09:32
RE: Registrierkasse - von TamaraK - 20.09.2024, 11:36

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