Ja, die Firma ist vermutlich Im EU-OSS registriert, jedoch ist die Rechnung schlicht und einfach falsch ausgestellt, weil Ihr wie eine Privatperson behandelt wurdet. Das kommt vor allem bei Bestellungen über Amazon öfters vor. Die Rechnung hätte richtigerweise als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgestellt werden müssen.
Eine falsch ausgestellte Rechnung kann nur berichtigt werden, eine Vorsteuererstattung ist hingegen nicht möglich. Wenn eine Rechnungskorrektur nicht möglich ist oder der Aufwand zu groß, buche ich das stets brutto.
Vorsteuererstattung ist nur für Leistungen möglich, die im Ausland konsumiert werden: z.B. Hotelkosten, Taxi oder für Wareneinkäufe im EU-Ausland, für die keine Lieferung erfolgt – also selbst mitgenommen werden.
Bei jeder Rechnung aus der EU ohne Auslandsaufenthalt, die mit Umsatzsteuer ausgestellt wurde, muss hinterfragt werden, ob diese richtig ausgestellt wurde.
Eine falsch ausgestellte Rechnung kann nur berichtigt werden, eine Vorsteuererstattung ist hingegen nicht möglich. Wenn eine Rechnungskorrektur nicht möglich ist oder der Aufwand zu groß, buche ich das stets brutto.
Vorsteuererstattung ist nur für Leistungen möglich, die im Ausland konsumiert werden: z.B. Hotelkosten, Taxi oder für Wareneinkäufe im EU-Ausland, für die keine Lieferung erfolgt – also selbst mitgenommen werden.
Bei jeder Rechnung aus der EU ohne Auslandsaufenthalt, die mit Umsatzsteuer ausgestellt wurde, muss hinterfragt werden, ob diese richtig ausgestellt wurde.