10.10.2024, 13:51
Das BMF hat ja eine umfassende Information zu diesem tragischen Ereignis herausgebracht.
Auf Seite 8 dieser Information beginnt dann der Informationsfluss betreffend die Möglichkeit der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 EStG 1988:
Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
Auf Seite 8 dieser Information beginnt dann der Informationsfluss betreffend die Möglichkeit der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 EStG 1988:
Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024