09.10.2019, 13:00
Guten Tag,
eine eindeutige Beurteilung setzt (angesichts des Gesamtbetrages und des damit verbundenen Haftungsrisikos) eine detaillierte Betrachtung des Sachverhalts (Art der Leistungen, Rahmenbedingungen der Tätigkeit, vertragliche Grundlage) voraus. Wenn Sie möchten, können Sie mir gern eine Private Nachricht senden.
Viele Grüße
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Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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