17.10.2024, 07:45
Bei einem Mindestlohntarif gibt es grundsätzlich einen Geltungsbereich. Und wenn der Arbeitgeber davon erfasst ist, so gibt es dann üblicherweise keine Notwendigkeit, nach alternativen Normen Ausschau zu halten.
Auch in der KV-Landschaft kommt es vor, dass man möglicherweise bestimmte Arbeitnehmer nicht so zuteilen kann, wie man es sich vorstellt (zB. wenn ein Baubetrieb einen Koch für die Betriebskantine beschäftigt).
Das bedeutet, dass man in derartigen Fällen zumeist doch sehen muss, wo eine Einstufung noch am ehesten zu rechtfertigen ist, auch wenn die konkrete Tätigkeit dort nicht angeführt ist.
Vermutlich bewegen wir uns in den Bereichen der Gruppen 2, 3 und 4. Weiter würde ich hier eher nicht gehen, müsste aber seriöserweise dann auch "Stellenbeschreibungen" analysieren und mit den typisierenden Stellenbeschreibungen vergleichen, die in den Gruppen tatsächlich angeführt sind. Insoweit ist meine Rückmeldung als unverbindlicher Hinweis aufzufassen, die eine Beratung nicht ersetzen kann.
Auch in der KV-Landschaft kommt es vor, dass man möglicherweise bestimmte Arbeitnehmer nicht so zuteilen kann, wie man es sich vorstellt (zB. wenn ein Baubetrieb einen Koch für die Betriebskantine beschäftigt).
Das bedeutet, dass man in derartigen Fällen zumeist doch sehen muss, wo eine Einstufung noch am ehesten zu rechtfertigen ist, auch wenn die konkrete Tätigkeit dort nicht angeführt ist.
Vermutlich bewegen wir uns in den Bereichen der Gruppen 2, 3 und 4. Weiter würde ich hier eher nicht gehen, müsste aber seriöserweise dann auch "Stellenbeschreibungen" analysieren und mit den typisierenden Stellenbeschreibungen vergleichen, die in den Gruppen tatsächlich angeführt sind. Insoweit ist meine Rückmeldung als unverbindlicher Hinweis aufzufassen, die eine Beratung nicht ersetzen kann.