17.10.2024, 12:01
Unser Betriebsprüfer möchte für folgenden Sachverhalt Lohnnebenkosten verrechnen... Der Alleingesellschafter einer GmbH hat an seine GmbH auf Basis eines Fahrtenbuches KM-Gelder als Kostenersatz erhalten. Ich bin der Meinung, dass dafür keine Lohnnebenkosten anfallen?
Danke für eure Meinung.
Danke für eure Meinung.