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Freibetrag für behinderte Arbeitnehmer gem § 35 EStG in LV
#2
Vielen Dank schon im Voraus dafür, dass Sie künftig fachliche Fragen bitte nicht mehr im Bereich "News & wichtige Infos" platzieren, sondern in der Rubrik "Fragen und Antworten", Unterrubrik "Personalverrechnung und Arbeitsrecht".

Zu Ihrer fachlichen Frage:

Eine automatische Berücksichtigung im Rahmen der Personalverrechnung erfolgt nicht, sondern nur dann, wenn man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung auch den Eintrag "Ich möchte keinen Freibetragsbescheid" mit "nein" versieht oder erst gar nicht ankreuzt. Dann nämlich erhält man eine "Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber", aus dem dann die Freibeträge ersichtlich sind. Berücksichtigt der Arbeitgeber dann den Freibetrag, so gibt es auf dem Jahreslohnzettel dafür ein eigenes Feld, auf dem dann die Freibetragssumme des Kalenderjahres ausgewiesen ist. 

Das Feld dort lautet  "Berücksichtigter Freibetrag gemäß § 63 oder § 103 Abs. 1a".

Zur L 16-Vorlage für das Kalenderjahr 2024 gelangen Sie hier:

Formular L16 2024 öffnen (bmf.gv.at)

Für Veranlagungsjahre ab 2024 wird man im Zuge der Veranlagung in der Steuererklärung eine andere Formulierung vorfinden, die sinngemäß lauten wird "Ich möchte einen Freibetragsbescheid".

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage ausreichend beantworten konnte und wünsche noch ein angenehmes Wochenende!
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RE: Freibetrag für behinderte Arbeitnehmer gem § 35 EStG in LV - von Wilhelm Kurzböck - 18.10.2024, 12:49

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