11.10.2019, 09:36
Hallo,
da Leistungen, die der Instandhaltung von Bauwerken dienen, als Bauleistung zu sehen sind, würde ich die Reparatur ebenfalls als Bauleistung abrechnen.
Den Zusammenhang zum bestehenden Mietverhältnis sehe ich darin aber eher weniger, da es ja nur um die Frage geht, ob der Baulift als Bauwerk zu sehen ist.
LG
da Leistungen, die der Instandhaltung von Bauwerken dienen, als Bauleistung zu sehen sind, würde ich die Reparatur ebenfalls als Bauleistung abrechnen.
Den Zusammenhang zum bestehenden Mietverhältnis sehe ich darin aber eher weniger, da es ja nur um die Frage geht, ob der Baulift als Bauwerk zu sehen ist.
LG