31.10.2024, 13:41
Ich nehme an, dass die Dienstnehmer schon bei der ÖGK angemeldet sind und dass Sie vermutlich als Frage hier meinten, ob man den Umstand der nunmehrigen Einbeziehung in die SWE-Regelung (mit SWE-Beitrag) separat (zB in Form einer Änderungsmeldung) übermitteln wird müssen.
Dazu darf ich rückmelden, dass Ihre zweite Vermutung zutrifft, nämlich, dass (vorausgesetzt, dass die entsprechenden Parameter im Lohnprogramm hinterlegt wurden) die insoweit neue Tarifgruppe, die dann zur Anwendung gelangen muss, welche auch SWE repräsentiert (also die zusätzlichen 1,4 %) über die mBGM als Info zur ÖGK gelangt. Das reicht hier völlig aus.
Dazu darf ich rückmelden, dass Ihre zweite Vermutung zutrifft, nämlich, dass (vorausgesetzt, dass die entsprechenden Parameter im Lohnprogramm hinterlegt wurden) die insoweit neue Tarifgruppe, die dann zur Anwendung gelangen muss, welche auch SWE repräsentiert (also die zusätzlichen 1,4 %) über die mBGM als Info zur ÖGK gelangt. Das reicht hier völlig aus.