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Angestellter schreibt seinem Arbeitgeber eine Rechnung
#2
Sagen wir so: ich würde es dabei belassen, dass die Tätigkeiten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit sich nicht überschneiden und daher auch insoweit die einmalige handwerkliche Tätigkeit nicht über die Lohnverrechnung laufen muss.

Die höchstgerichtliche Judikatur zum Steuerrecht ist da insoweit in der Auslegung großzügiger als jene in der Sozialversicherung. Letztere sieht vor, dass ein zeitliches ODER inhaltliches Überschneiden der Tätigkeiten ausreicht. Und Letzteres kann auch dann vorliegen, wenn letzten Endes die Tätigkeiten (also beide) einer bestimmten Zielgruppe (Kinder) dienlich sind.

Wie gesagt: ich würde es dabei belassen und keinen "künstlichen" Stress erzeugen. Wenn sich diese Tätigkeiten dann "anhäufen" sollten, könnte es sein, dass man sich für die strengere Auslegung erwärmt und dann wird man sich überhaupt auch ein wenig die "vertragliche Umgebung" näher ansehen müssen.
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RE: Angestellter schreibt seinem Arbeitgeber eine Rechnung - von Wilhelm Kurzböck - 01.11.2024, 11:31

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