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Prämie für freie DienstnehmerInnen
#6
Freie DN beziehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und legen daher auch eine allenfalls den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Honorarnote über die von ihnen erbrachte Leistung. In diesem Zusammenhang wäre zu überlegen, wie der Auftragnehmer die Prämie fakturieren soll, so dass dies bei einer Prüfung (sowohl beim Auftraggeber, als auch beim Auftragnehmer) keine Fragen aufwirft.

In Abhängigkeit davon, wie hoch die Prämie im Verhältnis zum durchschnittlichen monatlichen Honorar sein soll, wäre es nicht ganz denkunmöglich, die Prämie in ein Stundenäquivalent umzurechnen und damit das laufende Honorar (oder die nächsten Honorare) entsprechend zu erhöhen.....damit wäre die "Prämienzahlung" lediglich ein kurzfristig höheres Honorar, und dies fällt nicht auf, da ein in der Höhe wechselndes Honorar für die Unternehmerwagnis und somit eher für das Vorliegen eines freien Dienstvertrages spricht, als wenn das Honorar jeden Monat gleich hoch ist. Freie Dienstnehmer sind durch die Ausgestaltung ihres erfolgsorientierten Honorars in der Lage, den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Arbeit sowohl auf Einnahmenseite, also auch Ausgabenseite zu steuern und zu beeinflussen - im Extremfall kann sogar ein Verlust aus der Tätigkeit resultieren.

Ähnlich ist bei freien Dienstnehmern z.B. auch die gängige Praxis, dass bei erhaltenen Vorteilen, bei denen ein Sachbezug angesetzt werden muss, der Auftraggeber die beim Auftragnehmer durch den Sachbezug bedingten höheren Abzüge durch Zahlung eines höheres Honorars kompensiert, so dass dem Aufragnehmer kein Nachteil entsteht.....
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RE: Prämie für freie DienstnehmerInnen - von ThG - 01.11.2024, 12:14

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