06.11.2024, 15:18
Eine Aktivierung wird es nicht sein, weil es den Nutzwert des Gebäudes nicht verändert. Sie wäre daher sofort absetzbar. Ausgenommen davon ist jedoch eine Instandsetzung bei Wohngebäuden. Hier wäre eine Verteilung auf 15 Jahre erforderlich.
https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext...22:true%7D
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