Hallo!
Leider sehr schwierig zu beurteilen und die Fragestellung ist mir nicht ganz klar. Wird das Geschäft zwischen A und B abgeschlossen und welcher davon sind Sie, oder sind Sie ein dritter Geschäftspartner?
Ich schließe eher auf folgenden Fall:
Ihre Firma = Lieferant -> aber wo ist die ansässig, mit welcher UID wird aufgetreten? Ist Polen ein Auslieferungslager?
Kunde A -> tritt mit öUID auf
Kunde B -> ebenfalls öst. UID
Lieferkette:
Lieferant -> Kunde A -> Kunde B
Wenn das so ist, wäre meine Einschätzung:
Lieferung Lieferant an A = ruhende Lieferung in Polen, mit polnischer Umsatzsteuer zu fakturieren, Registrierung in Polen erforderlich
bewegte Lieferung = Lieferung A an B; steuerfreie ig Lieferung, A müsste sich in Polen registrieren, B hat ig Erwerb in Österreich
Abhängig von obigen Fragen, könnte es aber noch etwas anders aussehen.
Zu prüfen wäre, ob einer der beiden Österreicher eine andere UID verwenden könnte und dann ein Dreiecksgeschäft möglich wäre.
Wenn aber noch zusätzlich Installationen gemacht werden, schaut es wieder anders aus, in Polen gilt der Art. 36 der EU-MWSt-RL (Montagelieferungen), gemäß derer der Lieferort am Empfängerort liegt. Diese Regelung gilt aber in Österreich nicht, hier gibt es die Werklieferung, die es aber im EU-Recht nicht gibt. Ein äußerst schwer lösbarer Fall. In der SWK 22/2019 war dazu ein recht interessanter Artikel.
LG chris
Leider sehr schwierig zu beurteilen und die Fragestellung ist mir nicht ganz klar. Wird das Geschäft zwischen A und B abgeschlossen und welcher davon sind Sie, oder sind Sie ein dritter Geschäftspartner?
Ich schließe eher auf folgenden Fall:
Ihre Firma = Lieferant -> aber wo ist die ansässig, mit welcher UID wird aufgetreten? Ist Polen ein Auslieferungslager?
Kunde A -> tritt mit öUID auf
Kunde B -> ebenfalls öst. UID
Lieferkette:
Lieferant -> Kunde A -> Kunde B
Wenn das so ist, wäre meine Einschätzung:
Lieferung Lieferant an A = ruhende Lieferung in Polen, mit polnischer Umsatzsteuer zu fakturieren, Registrierung in Polen erforderlich
bewegte Lieferung = Lieferung A an B; steuerfreie ig Lieferung, A müsste sich in Polen registrieren, B hat ig Erwerb in Österreich
Abhängig von obigen Fragen, könnte es aber noch etwas anders aussehen.
Zu prüfen wäre, ob einer der beiden Österreicher eine andere UID verwenden könnte und dann ein Dreiecksgeschäft möglich wäre.
Wenn aber noch zusätzlich Installationen gemacht werden, schaut es wieder anders aus, in Polen gilt der Art. 36 der EU-MWSt-RL (Montagelieferungen), gemäß derer der Lieferort am Empfängerort liegt. Diese Regelung gilt aber in Österreich nicht, hier gibt es die Werklieferung, die es aber im EU-Recht nicht gibt. Ein äußerst schwer lösbarer Fall. In der SWK 22/2019 war dazu ein recht interessanter Artikel.
LG chris