19.11.2024, 22:00
Die Verköstigung des eigenen Mitarbeiters fällt mE unter die Befreiung des § 3 Abs. 1 Z 17 lit a EStG. Bei den Aufwendungen für die Dienstnehmer des Kunden bin ich hinsichtlich einer Werbewirksamkeit skeptisch.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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