13.10.2019, 14:27
Hallo Verena,
danke für deinen Input.
Ein Baulift ist wie ein Gerüst zu sehen und wird nach Fertigstellung des Bauwerkes wieder demontiert und ist daher selbst kein Bauwerk.
Grundsätzlich ist die Reparatur von Geräten auf der Baustelle nicht als Bauleistung anzusehen. Siehe meine Frage könnten vom 9.10.
LG
danke für deinen Input.
Ein Baulift ist wie ein Gerüst zu sehen und wird nach Fertigstellung des Bauwerkes wieder demontiert und ist daher selbst kein Bauwerk.
Grundsätzlich ist die Reparatur von Geräten auf der Baustelle nicht als Bauleistung anzusehen. Siehe meine Frage könnten vom 9.10.
LG