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Meldung ausländische Beschäftigte an AMS
#3
Danke für die prompte Rückmeldung!

Dann ist der Beitrag in der aktuellen Wiener Wirtschaft Seite 18 Fragen und Antworten etwas mißverständlich formuliert, oder?

Welche Meldepflichten sind im Falle einer Beschäftigung von Nichtösterreichern zu beachten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende aller Beschäftigungsverhältnisse mit Ausländern der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu melden. Zudem hat dieser die ihm nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erteilten Bewilligungen oder Bestätigungen im Betrieb zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Kommt der Arbeitgeber dieser Melde- oder Bereithaltungsverpflichtung nicht nach, droht ihm eine Verwaltungsstrafe bis 2000 Euro pro Arbeitnehmer.

www.wko.at/wien/news/wienerwirtschaft-2024-21-11-2024-24.pdf
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RE: Meldung ausländische Beschäftigte an AMS - von Irene - Gestern, 12:26

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