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Sonderzahlung (UZ und WR)
#2
Im Bereich der SV bleibt der Status "Sonderzahlung" da mit Sicherheit erhalten.

Im Bereich der Lohnsteuer ist es möglich, dass der Status "sonstige Bezüge" erhalten bleibt, aber nicht gesichert, da wir dazu keine höchstgerichtliche Judikatur haben.

Daher empfehle ich das "gesicherte Quartal" als Auszahlungszeitraum.
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Nachrichten in diesem Thema
Sonderzahlung (UZ und WR) - von BERNI - 25.11.2024, 08:21
RE: Sonderzahlung (UZ und WR) - von Wilhelm Kurzböck - 25.11.2024, 09:24

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