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Reparatur als Bauleistung?
#4
Guten Abend,

die als selbstständige Hauptleistung zu beurteilende Vermietung von Geräten und die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an Baugeräten sind keine Bauleistungen, auch wenn die Arbeiten an der Baustelle erfolgen (UStR Rz 2602c).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Nachrichten in diesem Thema
Reparatur als Bauleistung? - von Michaela R. - 09.10.2019, 17:46
RE: Reparatur als Bauleistung? - von Verena - 11.10.2019, 09:36
RE: Reparatur als Bauleistung? - von Steuerexperte - 13.10.2019, 19:47

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