13.10.2019, 19:47
Guten Abend,
die als selbstständige Hauptleistung zu beurteilende Vermietung von Geräten und die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an Baugeräten sind keine Bauleistungen, auch wenn die Arbeiten an der Baustelle erfolgen (UStR Rz 2602c).
Viele Grüße
die als selbstständige Hauptleistung zu beurteilende Vermietung von Geräten und die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an Baugeräten sind keine Bauleistungen, auch wenn die Arbeiten an der Baustelle erfolgen (UStR Rz 2602c).
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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