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Lohnsoftwarehersteller aufgepasst: die Jahressechstelaufrollung nach § 77 Abs. 4a ESt
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Lohnsoftwarehersteller aufgepasst: die Jahressechstelaufrollung nach § 77 Abs. 4a EStG 1988

Die neue Regelung des § 77 Abs. 4a EStG 1988 wird uns im Bereich der Programmierung mehr beschäftigen, als uns allen lieb ist.
Aus diesem Grund habe ich nun ein 13-Fragen-Programm entwickelt (also 13 Fragen aus der Praxis, wie wir mit dieser neuen Regelung umgehen sollen), die sich im Zuge der Programmierung und der Rechtsauslegung stellen können.

Ich habe bei diesen 13 Fragen auch Antwortvorschläge dazugegeben.

Die Fragen werde ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell abdrucken und zwar gleich in der nächsten Ausgabe (Ausgabe Nr. 17/2019), damit Sie auch schon erkennen können, in welche Richtung "dieser Zug fährt".


Sobald ich die Antworten dazu habe, werde ich sie natürlich auch öffentlich machen und hoffe, dass ich Ihnen dabei ein wenig beim Programmieren helfen kann.
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Lohnsoftwarehersteller aufgepasst: die Jahressechstelaufrollung nach § 77 Abs. 4a ESt - von Wilhelm Kurzböck - 14.10.2019, 00:01

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