28.12.2018, 18:45
Wenn ich richtig verstehe, wurde der Sachbezug deswegen angesetzt, weil die SVA-Beiträge vom Bankkonto der Gesellschaft bezahlt wurden. Die SVA-Beiträge sind in dem Fall Aufwand der GmbH und können nicht nochmal bei der ESt des GF geltend gemacht werden.