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KV Zugehörigkeit Modellieren von Nägeln
#2
Die Vorfrage, welcher Kollektivvertrag in einem konkreten Fall zwingend anzuwenden ist, sollte man besser direkt mit der WKO klären. Die haben auch die entsprechende "Datenverknüpfung" zur Verfügung.

Und dann müsste man sich auch die Textierung der konkreten Trinkgeldpauschalregelung ansehen, die hierzu in Frage kommt (die - so glaube ich - hier nicht in der Anfrage mitverlinkt worden ist).
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RE: KV Zugehörigkeit Modellieren von Nägeln - von Wilhelm Kurzböck - 04.12.2024, 18:58

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