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degressive Afa
#2
Hallo,
angenommen, die Leasinggesellschaft hat den Bagger im Jahr 2023 erworben und bereits an andere Mieter vermietet (wie die vorhandenen 19 Betriebsstunden vermuten lassen), ist davon auszugehen, dass der Bagger im Jahr 2023 einer planmäßigen Abschreibung durch die Leasinggesellschaft unterworfen wurde.
Anschließend wurde der Bagger Anfang 2024 bis Juli 2024 an Sie weitervermietet, sodass die Leasinggesellschaft auch für das Jahr 2024 eine Ganzjahresabschreibung geltend machen konnte. Im August wird der Bagger schließlich an das Bauunternehmen verkauft. Ich würde hier einen Wertverzehr von 1,5 - 2 Jahre erkennen.

Die Richtlinien des Finanzamtes besagen:
"Im Fall der Anschaffung ist von einem gebrauchten Wirtschaftsgut auszugehen, wenn es im Zeitpunkt der Anschaffung bereits einem nutzungsbedingten Wertverzehr unterlegen ist."

Da sich ein Wertverzehr hier vermutlich erkennen lässt, wäre der Bagger als gebraucht einzustufen und dies würde die degressive AfA ausschließen (vgl. §7 Abs. 1a Ziff. 1 lit. c).
Dies stellt lediglich eine allgemeine Einschätzung meinerseits dar – selbstverständlich ist eine individuelle Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Beste Grüße
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degressive Afa - von stephhfst - 09.12.2024, 12:18
RE: degressive Afa - von Otto Deweis-Weidlinger - 09.12.2024, 15:06
RE: degressive Afa - von stephhfst - 09.12.2024, 15:25
RE: degressive Afa - von Otto Deweis-Weidlinger - 09.12.2024, 15:47

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