09.12.2024, 15:25
Hallo Herr Deweis-Weidlinger,
vielen lieben Dank für Ihren Input.
Ich habe Derartiges schon vermutet.
Würden Sie sagen, dass sich der "Wertverzehr" auf die bereits geltend gemachte Abschreibung vom Lieferanten oder auf die 19 Betriebsstunden vor Miete bezieht?
Die 19 Betriebsstunden würde ich jetzt nicht unbedingt als wesentlich einstufen, da dies auch durch Probefahren etc zustande kommen könnten.
Beste Grüße
vielen lieben Dank für Ihren Input.
Ich habe Derartiges schon vermutet.
Würden Sie sagen, dass sich der "Wertverzehr" auf die bereits geltend gemachte Abschreibung vom Lieferanten oder auf die 19 Betriebsstunden vor Miete bezieht?
Die 19 Betriebsstunden würde ich jetzt nicht unbedingt als wesentlich einstufen, da dies auch durch Probefahren etc zustande kommen könnten.
Beste Grüße