10.12.2024, 14:22
In der Praxis ist es so, dass Mitarbeiterprämien über Zusatzkollektivverträge als Option geregelt werden.
Da steht dann im Kollektivvertrag auch normalerweise, wie die konkrete Umsetzung zu erfolgen hat. Wenn dort dann steht, "ist zu vereinbaren" oder "kann vereinbart werden", dann ist tatsächlich eine Vereinbarung notwendig (im Umsetzung der KV-Regelung, die ja abgabenrechtlich sehr wichtig ist).
Dass die Mitarbeiterprämie über das Lohnkonto zu führen ist, darüber habe ich in meinem LV-Magazin WIKU Personal aktuell (Nr. 5/2024, Artikel Nr. 132/2024) berichtet. Das war auch bei der Teuerungsprämie in Bezug auf die Jahre 2022 und 2023 so.
Da steht dann im Kollektivvertrag auch normalerweise, wie die konkrete Umsetzung zu erfolgen hat. Wenn dort dann steht, "ist zu vereinbaren" oder "kann vereinbart werden", dann ist tatsächlich eine Vereinbarung notwendig (im Umsetzung der KV-Regelung, die ja abgabenrechtlich sehr wichtig ist).
Dass die Mitarbeiterprämie über das Lohnkonto zu führen ist, darüber habe ich in meinem LV-Magazin WIKU Personal aktuell (Nr. 5/2024, Artikel Nr. 132/2024) berichtet. Das war auch bei der Teuerungsprämie in Bezug auf die Jahre 2022 und 2023 so.