16.10.2019, 11:05
Hallo,
ich hätte bitte Hilfe gebraucht, und zwar geht es um die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen (KV Angestelle Eisen u. Metallverarbeitendes Gewerbe).
Sind regelmäßige Überstunden mit einzubeziehen? Der KV spricht vom Monatsgehalt.
Vielen Dank im Voraus.
ich hätte bitte Hilfe gebraucht, und zwar geht es um die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen (KV Angestelle Eisen u. Metallverarbeitendes Gewerbe).
Sind regelmäßige Überstunden mit einzubeziehen? Der KV spricht vom Monatsgehalt.
Vielen Dank im Voraus.