16.12.2024, 17:55
Das Jahressechstel erhöht sich in diesen Fällen nicht, da es dem durchschnittlichen zweifachen laufenden Bezug entspricht.
Die Höhe der im KV vorgesehenen Sonderzahlung hat auf die Höhe des Jahressechstels, das ja nur aus laufenden Bezügen gebildet wird, keinen Einfluss.
Dass ein Sechstelüberhang ärgerlich ist, kann ich nachvollziehen.
Die Höhe der im KV vorgesehenen Sonderzahlung hat auf die Höhe des Jahressechstels, das ja nur aus laufenden Bezügen gebildet wird, keinen Einfluss.
Dass ein Sechstelüberhang ärgerlich ist, kann ich nachvollziehen.