Mitarbeiter wird ein Montagebus für die Fahrt Arbeitsstätte - nach Hause zur Verfügung gestellt (keine Privatfahrten, kein Sachbezug). Vom Arbeitgeber wurde kein Pendlerpauschale berücksichtigt.
Ist dafür am L16 (Jahreslohnzettel) anzugeben, wie viele Monate ein KFZ zur Verfügung stand? ->"Überlassung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, Anzahl Kalendermonate (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b)". Oder betrifft diese Angabe nur jene Mitarbeiter, für die ein Sachbezug angesetzt wurde (steuerpflichtig und ggfs. steuerfrei, weil E-Auto)
LStRl RZ 267 sind mir zu kryptisch...
Freue mich auf Rückmeldungen.
Ist dafür am L16 (Jahreslohnzettel) anzugeben, wie viele Monate ein KFZ zur Verfügung stand? ->"Überlassung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, Anzahl Kalendermonate (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b)". Oder betrifft diese Angabe nur jene Mitarbeiter, für die ein Sachbezug angesetzt wurde (steuerpflichtig und ggfs. steuerfrei, weil E-Auto)
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