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Verlustausgleich Wochengeld
#2
Kurz geantwortet: Nein.

Die Antwort steckt eigentlich schon in der Fragestellung: Es handelt sich um "steuerfreies" Wochengeld (§ 3 Abs. 1 Ziff. 4 lit. a = steuerfreier Bezug). Wenn ein Betrag von der Einkommensteuer befreit ist, kann jener nicht herangezogen werden, um als Bemessung für die Einkommensteuer zu dienen und um gegebenenfalls Verluste auszugleichen.

Beste Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Verlustausgleich Wochengeld - von Kallinger - 17.12.2024, 14:54
RE: Verlustausgleich Wochengeld - von Otto Deweis-Weidlinger - 18.12.2024, 10:46

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