18.12.2024, 10:46
Kurz geantwortet: Nein.
Die Antwort steckt eigentlich schon in der Fragestellung: Es handelt sich um "steuerfreies" Wochengeld (§ 3 Abs. 1 Ziff. 4 lit. a = steuerfreier Bezug). Wenn ein Betrag von der Einkommensteuer befreit ist, kann jener nicht herangezogen werden, um als Bemessung für die Einkommensteuer zu dienen und um gegebenenfalls Verluste auszugleichen.
Beste Grüße
Die Antwort steckt eigentlich schon in der Fragestellung: Es handelt sich um "steuerfreies" Wochengeld (§ 3 Abs. 1 Ziff. 4 lit. a = steuerfreier Bezug). Wenn ein Betrag von der Einkommensteuer befreit ist, kann jener nicht herangezogen werden, um als Bemessung für die Einkommensteuer zu dienen und um gegebenenfalls Verluste auszugleichen.
Beste Grüße