19.12.2024, 10:32
Nicht vergessen: nach der Judikatur muss der GPLB den Nachweis erbringen, dass eine (schädliche) Privatnutzung erfolgt ist. Das wird mitunter fälschlicherweise anders kommuniziert. Das bedeutet nicht, dass ich mich zurücklehnen kann und nichts zur Wahrheitsfindung beitrage (was in Ihrem Fall deutlich anders zu sein scheint), sondern dass ich wissen wollte, dass es keine Beweislastumkehr gibt.