20.12.2024, 08:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2024, 08:52 von Wilhelm Kurzböck.)
Bildungskarenz ist keine Ausnahme in Bezug auf das Kontrollsechstel.
Steuerschuldner ist und bleibt immer der Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich beim Arbeitnehmer regressieren kann. Dies ist nicht auf eine Aufrechnung beschränkt.
Steuerschuldner ist und bleibt immer der Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich beim Arbeitnehmer regressieren kann. Dies ist nicht auf eine Aufrechnung beschränkt.