04.01.2025, 09:07
Ja vielen Dank, es scheint tatsächlich so zu sein, dass man im Kalenderjahr 2024 die (neuen) € 55.000,00 bzw. die 10 % überschritten haben muss, damit man im Jahr 2025 aus der Steuerbefreiung herausfällt.....(UStR Rz 994 idF 9.12.2024) - also doch eine Art Übergangslösung.
Es gab schon mal eine Übergangslösung: Bei der Umstellung 2020 konnte trotz bereits (früher) stattgefundener einmaliger Beanspruchung der Toleranzgrenze die Kleinunternehmerregelung weiterhin beansprucht werden, da erst eine neuerlicher Überschreitung im Jahr 2021 zum Herausfallen aus der Kleinunternehmerbefreiung führte. (RZ 1005).
Es gab schon mal eine Übergangslösung: Bei der Umstellung 2020 konnte trotz bereits (früher) stattgefundener einmaliger Beanspruchung der Toleranzgrenze die Kleinunternehmerregelung weiterhin beansprucht werden, da erst eine neuerlicher Überschreitung im Jahr 2021 zum Herausfallen aus der Kleinunternehmerbefreiung führte. (RZ 1005).