12.01.2025, 14:32
Lieber Herr Kürzböck,
vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Ich hätte das Unternehmen (Kerntätigkeit sind Datenverarbeitung und Automatisierungstechniken) in den IT-Kollektivvertrag eingeordnet. Und hier würde stehen: "Dieser KV gilt nicht für Vorstandsmitglieder von AG und GF von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit Vorgenannte nicht arbeiterkammerumlagepflichtig sind."
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
LG Stefanie
vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Ich hätte das Unternehmen (Kerntätigkeit sind Datenverarbeitung und Automatisierungstechniken) in den IT-Kollektivvertrag eingeordnet. Und hier würde stehen: "Dieser KV gilt nicht für Vorstandsmitglieder von AG und GF von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit Vorgenannte nicht arbeiterkammerumlagepflichtig sind."
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
LG Stefanie