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unwesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer FlexCo - Arbeitsrechtliche Beurteilung
#3
Lieber Herr Kürzböck,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort Smile
Ich hätte das Unternehmen (Kerntätigkeit sind Datenverarbeitung und Automatisierungstechniken) in den IT-Kollektivvertrag eingeordnet. Und hier würde stehen: "Dieser KV gilt nicht für Vorstandsmitglieder von AG und GF von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit Vorgenannte nicht arbeiterkammerumlagepflichtig sind."

Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

LG Stefanie
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RE: unwesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer FlexCo - Arbeitsrechtliche Beurteilung - von StefanieK - 12.01.2025, 14:32

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