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von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmen
#2
bis zum 31.1.2025 muss der Verzicht widerrufen werden, sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Ich unterstelle dabei, dass die 5-Jahresfrist bereits vorüber ist.
siehe Erläuterungen U12 (Der Widerruf ist nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an möglich und muss bis spätestens 31. Jänner dieses Kalenderjahres eingebracht werden. Ansonsten gilt der Verzicht auf die Steuerbefreiung auch nach Ablauf der fünf Jahre weiter.)
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RE: von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmen - von Bague - 12.01.2025, 16:46

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