13.01.2025, 22:10
wenn die Klientin für 2021 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, läuft die 5-Jahresfrist erst mit Ende 2025 ab. Der Widerruf der Verzichtserklärung kann erst 2026 (Widerruf bis 31.1.2026 - Fallfrist) erfolgen.

