Gestern, 09:37
Guten Morgen,
wir haben das Premium Album und ich habe diesen Artikel gelesen:
Das genannte Erkenntnis betrifft eine Spielbank (Casino) mit einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag. (Tronc ist Teil des Bruttolohnes).
Wenn im Dienstvertrag nichts von Trinkgeld steht, dies aber vom Arbeitgeber eingesammelt wird und dieser es dann nach Köpfen (auch für Küchenpersonal) verteilt, wird das Trinkgeld (Auszahlungsbetrag) dann auch pflichtig oder gilt hier die Regelung lt. KV pro Bundesland NÖ: 29,07€ als sv-pflichtig und lst-frei?
PS: Trinkgeld ist freiwillig vom Kunden
danke Bernadette
wir haben das Premium Album und ich habe diesen Artikel gelesen:
Das genannte Erkenntnis betrifft eine Spielbank (Casino) mit einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag. (Tronc ist Teil des Bruttolohnes).
Wenn im Dienstvertrag nichts von Trinkgeld steht, dies aber vom Arbeitgeber eingesammelt wird und dieser es dann nach Köpfen (auch für Küchenpersonal) verteilt, wird das Trinkgeld (Auszahlungsbetrag) dann auch pflichtig oder gilt hier die Regelung lt. KV pro Bundesland NÖ: 29,07€ als sv-pflichtig und lst-frei?
PS: Trinkgeld ist freiwillig vom Kunden
danke Bernadette