Gestern, 20:34
Für die Belange der SV kommt möglicherweise eine Trinkgeldpauschale zur Anwendung. Die Regelungen sind hier ja derzeit noch pro Bundesland unterschiedlich. Wenn erwiesen ist, dass die Trinkgelder deutlich höher als die Pauschalwerte sind, so kann die Trinkgeldpauschalregelung vorsehen, dass die tatsächlichen Trinkgelder heranzuziehen sind. Unterliegen bestimmte Arbeitnehmer nicht der Trinkgeldpauschalregelung, so ist ohnedies das tatsächliche Trinkgeld der SV-Berechnung zu unterwerfen.
Im Bereich der Lohnsteuer ist immer dann, wenn der Arbeitgeber die Trinkgelder entgegennimmt und er sie dann an die Arbeitnehmer auszahlt, die Steuerbefreiung "auf der Kippe". Zwar regeln die Lohnsteuerrichtlinien die Begünstigung derzeit auch noch in diesen Fällen, aber bei GPLB wird auch hier schon kräftig gezündelt.
Aktuell wird auch eine gesetzliche Änderung schon sehr konkret diskutiert, die Ihrem Fall möglicherweise die Steuerbefreiung geben könnte. Mal sehen, ob das was wird.
Im Bereich der Lohnsteuer ist immer dann, wenn der Arbeitgeber die Trinkgelder entgegennimmt und er sie dann an die Arbeitnehmer auszahlt, die Steuerbefreiung "auf der Kippe". Zwar regeln die Lohnsteuerrichtlinien die Begünstigung derzeit auch noch in diesen Fällen, aber bei GPLB wird auch hier schon kräftig gezündelt.
Aktuell wird auch eine gesetzliche Änderung schon sehr konkret diskutiert, die Ihrem Fall möglicherweise die Steuerbefreiung geben könnte. Mal sehen, ob das was wird.