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Diätenberechnung KV Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung
#1
Liebe Forenteilnehmer,

für uns stellt sich zum Thema Taggeldberechnung zum Kollektivvertrag Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung 2025 folgende Frage:

der KV regelt zur Berechnung der Taggelder für das Ausland Folgendes:
"Das Taggeld gebührt für die Dauer des Aufenthalts im Ausland, der mit dem Grenzübertritt beginnt bzw endet. [...] Der Angestellte erhält für je volle 24 Stunden des Aufenthaltes im Ausland das vereinbarte Taggeld. Bruchteile bis zu 5 Stunden bleiben unberücksichtigt. Für Bruchteile mit einer Dauer von mehr als 5 Stunden gebührt 1/3, für mehr als 8 Stunden 2/3 und für mehr als 12 Stunden das volle Taggeld.
Ergibt sich bei Dienstreisen von bis zu 24-stündiger Dauer auf Grund der Dauer des Auslandsaufenthaltes kein (aliquoter) Anspruch auf ein Taggeld, so sind auf die gesamte Dienstreise die Bestimmungen über die Reiseaufwandsentschädigung im Inland anzuwenden. 
Gebührt bei Reisen in der Dauer von bis zu 2 Kalendertagen nicht mehr als ein volles Taggeld für den Auslandaufenthalt, sind Zeiten der Dienstreise im Inland für die Bemessung der Aufwandsentschädigung im Inland zusammenzurechnen. 
Bei Reisen innerhalb der EU gebühren Tages- und Nächtigungsgelder zumindest im Ausmaß der für Inlandsdienstreisen vorgesehenen Sätze soweit sich daraus ein höherer Anspruch ergibt."

Sachverhalt - Beispiel 1: 
Tag 1: Start Dienstreise in Wien um 9 Uhr (4 Stunden Inland)
Grenzübertritt nach Deutschland um 13:00 Uhr (hier beginnt dann die 24 Std Regelung fürs Ausland)

Tag 2: Grenzübertritt zurück von Deutschland um 15 Uhr (dh DN war für 26 Stunden in Deutschland)
Ankunft in Wien um 19 Uhr (4 Stunden Inland)

Bzgl Berechnung Taggelder fürs Ausland:
für die ersten 24 Std bekommt DN das volle Taggeld von EUR 35,30; was passiert mit den nächsten 2 Stunden von 13-15 Uhr an Tag 2 ? Der KV sagt, dass je voller 24 Stunden ein Taggeld gebührt und Bruchteile von weniger als 5 Stunden unberührt bleiben. Bedeutet dies, dass im zweiten 24-Stunden-FEnster keine Taggelder Ausland berechnet werden, weil innerhalb des zweiten 24-Stunden-Fensters der Dienstnehmer nicht für mehr als 5 Stunden im Ausland war?
und daher für das Taggeld Inland werden die Inlandsreisezeiten zusammengezählt (Tag 1 4 Std + Tag 2 4 Std = 8 Std) und somit gebührt dem DN für das Inland EUR 9,71

Ist diese Berechnung korrekt oder haben wir hier einen Denkfehler (falls Denkfehler: wie würde es korrekt gehen) ?





Beispiel 2:
Dienstreise
Tag 1:  Autofahrt von Wien nach Salzburg: 07:00 Uhr - 12:15 Uhr (5 Std 15 min)
Salzburg Flug nach Berlin: Abflug in Salzburg um 12:15 Uhr und Ankunft in Berlin 13:15 Uhr --> DIenstnehmer arbeitet in Berlin, dh keine reine Durchfahrtsstrecke (Grenzübertritt für DE Taggeld ist 12:15 Uhr) - kein Taggeld Anspruch weil Aufenthalt nicht mehr als 5 Std in Deutschland
Flug von Berlin nach Stockholm: Abflug 14 Uhr - Ankunft in Stockholm 15:30 Uhr --> Dienstnehmer arbeitet in Stockholm (dh keine reine Durchfahrtsstrecke) - Grenzübertritt für Schweden Taggeld ist 14 Uhr -  kein Taggeld Anspruch weil Aufenthalt nicht mehr als 5 Std in Schweden
Flug von Stockholm nach Bukarest: Abflug 16 Uhr - Ankunft Bukarest: 19 Uhr --> Dienstnehmer arbeitet in Bukarest - Grenzübertritt für Rumänien Taggeld 16 Uhr
Tag 2: Flug Bukarest nach Wien: Abflug 8 Uhr - Ankunft Salzburg 11 Uhr (Grenzübertritt nach Österreich 11 Uhr) --> Zeit in Rumänien waren daher 19 Stunden --> volles TAggeld für Rumänien weil mehr als 11 STunden Aufenthalt, dh EUR 36,80
Reisezeit Salzburg - Wien: 11:00 - 16 Uhr (16 Uhr = Ende der REise in Wien) = 5 Stunden

Weil für Ausland nicht mehr als ein volles Taggeld gebührt und es 2 Kalendertage sind, werden die Inlandszeiten zusammengezählt (dh in Summe 10 Std 15min) und gebührt auch noch ein Inland Taggeld von EUR 9,71 (weil nicht mehr als 11 Std).

Ist diese Taggeldberechnung für In- und Ausland korrekt?



Vielen Dank für eure Hilfe

LG Andrea
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Diätenberechnung KV Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung - von Andrea131 - 16.01.2025, 23:16

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