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Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit
#3
Lieber Herr Kurzböck,

wenn ein ausländisches Unternehmen, das keinen Sitz in Österreich hat, einen Mitarbeiter in Österreich beschäftigt (Arbeitsort ist ausschließlich das Home Office des Mitarbeiters), welche Adresse ist dann in der Arbeitsstättenmeldung anzugeben?
Gibt man in solchen Fällen dann die österreichische Wohnadresse des Mitarbeiters an?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

LG Andrea
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RE: Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit - von Andrea131 - 23.01.2025, 11:56

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