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Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit
#4
In diesem Fall geben Sie bitte nur den Staat an, in dem der Arbeitgeber seine Niederlassung hat, zu welcher der Arbeitnehmer organisatorisch in Kontakt steht.

Seine Wohnung gehört auch hier nicht zu einem Unternehmensteil des Arbeitgebers, es sei denn, der Arbeitgeber mietet einen Teil der Wohnung für unternehmerische Zwecke an (was eher unüblich ist).
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RE: Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit - von Wilhelm Kurzböck - 23.01.2025, 14:13

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