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Kleinunternehmerpauschalierung 2024
#2
Hier die Antwort vom BMF:

Bis 2023 waren sämtliche Betriebseinnahmen, und daher auch solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind, in Kennzahl 9027 einzutragen. Der Ersatz von Reise- und Fahrtkosten, denen Betriebsausgaben in gleicher Höhe gegenüberstehen, ist aber nicht in Kennzahl 9027 zu erfassen.
Ab 2024 gibt es für Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind, eine eigene Kennzahl 9055. In 9027 sind solche Betriebseinnahmen einzutragen, die nicht in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind. Bei Kennzahl 9055 gilt für den Ersatz von Reise- und Fahrtkosten, denen Betriebsausgaben in gleicher Höhe gegenüberstehen, das gleiche, wie für Betriebseinnahmen die in Kennzahl 9027 eintragen sind: Sie sind nicht in Kennzahl 9055 zu erfassen. Bei der nächsten Auflage des Formulars wird das ergänzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Finanzen
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Kleinunternehmerpauschalierung 2024 - von ThG - 19.01.2025, 19:23
RE: Kleinunternehmerpauschalierung 2024 - von ThG - 29.01.2025, 17:27

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