22.10.2019, 08:37
Das habe ich mir auch gedacht... Zwischenzeitig habe ich genauer nachgelesen: Bei 2605a in den UStRL wird ausgeführt, dass nur jene Umsätze vom RC betroffen sein können, die auch umsatzsteuerpflichtig sind. Entsteht keine Steuerschuld, kann auch keine Steuerschuld übergehen. Dies ist zB der Fall bei ...innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Insofern bin ich mir jetzt sicher, dass es sich um einen igE handelt.
Danke fürs Mitdenken und die Kommentare!
Insofern bin ich mir jetzt sicher, dass es sich um einen igE handelt.
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