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KV für Rechtsanwalt-Angestellte in der Steiermark aus dem Jahr 1992 (Nachwirkung??)
#2
Der Kollektivvertrag ist ja wie vor gültig, wurde aber seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr neu verhandelt.

Insoweit stehen auch die anfragten Sonderzahlungen im Falle von Neueintritten zu.
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RE: KV für Rechtsanwalt-Angestellte in der Steiermark aus dem Jahr 1992 (Nachwirkung??) - von Wilhelm Kurzböck - 07.02.2025, 13:44

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