07.02.2025, 13:44
Der Kollektivvertrag ist ja wie vor gültig, wurde aber seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr neu verhandelt.
Insoweit stehen auch die anfragten Sonderzahlungen im Falle von Neueintritten zu.
Insoweit stehen auch die anfragten Sonderzahlungen im Falle von Neueintritten zu.

