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Verweigerung Zuschuss AUVA für einen Vorstand
#1
Liebes Forum!

Ein Vorstandsmitglied einer AG wird in der Beitragsgruppe B013 abgerechnet (Pflichtversicherung nach §4 Abs 2 ASVG, keine KU, kein IE)

Dieses Vorstandsmitglied war nun einige Zeit krank und ich habe den Zuschuss der AUVA beantragt.
Da wir für ihn UV entrichten dachte ich, dass wir auch Anspruch auf AUVA-Zuschuss haben.
Dieser Antrag wurde nun mit folgender Begründung abgelehnt:

BEGRÜNDUNG
Dienstgeber:innen haben Anspruch auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung, wenn der Grund der Ar-beitsverhinderung ein Unfall oder eine Erkrankung von bei der Allgemeinen Unfallversicherungsan-stalt versicherten Dienstnehmer:innen ist.
Als Dienstnehmer:in gilt, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ge-gen Entgelt beschäftigt ist, auch wenn sie:er geringfügig beschäftigt oder Lehrling ist. Sonstige Be-schäftigte sind nicht umfasst.
Herr/Frau .................... war im Zeitraum der Arbeitsverhinderung nicht Dienstnehmer:in in Ihrem Unternehmen.
Rechtsgrundlagen der Entscheidung:
Die Entscheidung gründet sich auf die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgeset-zes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in Verbindung mit der Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Diffe-renzvergütungs-Verordnung (EFZ-DV-VO), BGBl. II, Nr. 146/2018, in der jeweils geltenden Fas-sung.
Maßgebliche Grundlagen sind dabei:
 Bescheiderteilung: § 367 ASVG
 Zuschuss nach Entgeltfortzahlung: §§ 53b und 173 ASVG
 Dienstnehmer: § 4 Abs. 2 ASVG

KLAGERECHT
Dieser Bescheid wird gemäß § 67 Abs. 2 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG) rechts-kräftig, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Klage erheben beim
Landesgericht Leoben
Dr. Hanns Groß-Straße 7, 8700 Leoben
Die Klage ist beim genannten Gericht oder bei demjenigen Versicherungsträger, der den Bescheid erlassen hat, schriftlich einzubringen.
Nähere Angaben zum Klagerecht enthält die angeschlossene Information über das Klagerecht.

Habe ich Aussicht auf Erfolg bei Einbringung einer Klage?
Ich finde leider nicht wirklich Literatur dazu und eigentlich hätte ich der Mitarbeiterin bei der AUVA vor Bescheiderlassung schon 2x telefonisch erklärt, dass es sich um einen Dienstnehmer handelt. 

Vielen Dank!
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Verweigerung Zuschuss AUVA für einen Vorstand - von tigmar - 11.02.2025, 10:31

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