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Verweigerung Zuschuss AUVA für einen Vorstand
#2
Meiner bescheidenen Meinung nach gibt es sehr wohl "Chancen", denn der Bescheidersteller dürfte den § 4 Abs 2 ASVG nicht bis zum Ende gelesen haben. Im dritten Satz steht der Verweis auf das Lohnsteuerrecht "Als Dienstnehmer gilt jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist, es sei denn, es handelt sich ..." 
Mit der Begründung "kein Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG" kommt die AUVA nicht heraus - mit einer anderen Begründung vielleicht schon ...
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RE: Verweigerung Zuschuss AUVA für einen Vorstand - von CGV1 - 11.02.2025, 13:30

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