22.10.2019, 19:15
Die Gesellschafter der OG können allerdings beschließen, auf einem Bankkonto oder Sparbuch der OG Rücklagen anzusammeln. Diese Rücklagen sind steuerlich irrelevant (nicht gewinnmindernd) und haben grundsätzlich auch keine unternehmensrechtliche Relevanz. Geld für einen späteren Maschinenkauf kann dadurch aber sehr wohl angesammelt werden.
Viele Grüße
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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