22.10.2019, 19:15
Die Gesellschafter der OG können allerdings beschließen, auf einem Bankkonto oder Sparbuch der OG Rücklagen anzusammeln. Diese Rücklagen sind steuerlich irrelevant (nicht gewinnmindernd) und haben grundsätzlich auch keine unternehmensrechtliche Relevanz. Geld für einen späteren Maschinenkauf kann dadurch aber sehr wohl angesammelt werden.
Viele Grüße
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.