14.02.2025, 12:17
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vorweg danke für die Möglichkeit, dass man von Ihnen ausführliche Digitalpakete erwerben kann.
ich habe Fragen zu Ihrem Beispiel 46 (Digitalpaket: Dienstreisen aus Sicht der Personalverrechnung 1/2025) betreffend steuerfreie Reisespesen bei Baustellen- und Montagetätigkeiten:
- dieses Erkenntnis bezieht sich auf das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe, kann dies auch für Baugewerbe-Angestellte umgelegt werden?
- was ist unter Großkunde zu verstehen:
Kunden nach Umsatz
oder Kunden, die laufend betreut werden (immer wiederkehrend)
- unser Fall: ein langjähriger Mitarbeiter wird auf einer "Baustelle" für 1 Jahr in Deutschland (Kunde ist aber nicht langjähriger, laufender Kunde)
tätig. Er ist für die Überwachung der Bauausführung (Sicherheitskraft) tätig. Der Auftrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
(Fahrten werden vom Wohnort aus angetreten)
Kann da steuerfreies KM-Geld bzw. steuerfreie Taggelder unbefristet ausbezahlt werden oder greift hier die 1/2 Jahres Regelung (wechselnde Einsatzorte) oder gar nur die 1 Monatsfrist?
Danke vorweg für Antworten.
Bernadette
vorweg danke für die Möglichkeit, dass man von Ihnen ausführliche Digitalpakete erwerben kann.
ich habe Fragen zu Ihrem Beispiel 46 (Digitalpaket: Dienstreisen aus Sicht der Personalverrechnung 1/2025) betreffend steuerfreie Reisespesen bei Baustellen- und Montagetätigkeiten:
- dieses Erkenntnis bezieht sich auf das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe, kann dies auch für Baugewerbe-Angestellte umgelegt werden?
- was ist unter Großkunde zu verstehen:
Kunden nach Umsatz
oder Kunden, die laufend betreut werden (immer wiederkehrend)
- unser Fall: ein langjähriger Mitarbeiter wird auf einer "Baustelle" für 1 Jahr in Deutschland (Kunde ist aber nicht langjähriger, laufender Kunde)
tätig. Er ist für die Überwachung der Bauausführung (Sicherheitskraft) tätig. Der Auftrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
(Fahrten werden vom Wohnort aus angetreten)
Kann da steuerfreies KM-Geld bzw. steuerfreie Taggelder unbefristet ausbezahlt werden oder greift hier die 1/2 Jahres Regelung (wechselnde Einsatzorte) oder gar nur die 1 Monatsfrist?
Danke vorweg für Antworten.
Bernadette

