22.10.2019, 19:16
Wenn von vornherein die Absicht bestand, den PKW anschließend weiterzuverkaufen, dann ist die Zuordnung in das UV zutreffend. Sie können auch das Konto sonstige Erträge verwenden.
Viele Grüße
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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