23.10.2019, 09:04
Auch dann nicht, weil das im österreichischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist. Bei doppelter Buchführung könnten allenfalls Einlagen in Form von Kapitalrücklagen getätigt werden, aber das ist vermutlich nicht Ihr Ziel.
Aus theoretischer Sicht hat die Abschreibung der vorhandenen Anlagen unter anderem die Funktion, Gewinne für Ersatzinvestitionen steuerfrei zu belassen. Das hilft Ihnen aber aus praktischer Sicht leider auch nicht weiter.
Aus theoretischer Sicht hat die Abschreibung der vorhandenen Anlagen unter anderem die Funktion, Gewinne für Ersatzinvestitionen steuerfrei zu belassen. Das hilft Ihnen aber aus praktischer Sicht leider auch nicht weiter.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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